Kunst verkaufen als Privatperson
unkompliziert, seriös, ohne Gewerbe
Sie müssen kein Händler sein und kein Gewerbe anmelden, um Ihre Kunst gut zu verkaufen. e.artis wickelt den Verkauf für Sie ab: mit marktgerechter Einschätzung, komplettem Service und klarer Orientierung zu den häufigsten Fragen.
Ihre Situation
Sie besitzen ein oder mehrere Kunstwerke und möchten sie verkaufen — privat, gelegentlich, ohne daraus ein Geschäft zu machen. Dabei tauchen zwei Fragen auf, die viele verunsichern: Mache ich mich damit zum Gewerbetreibenden? Und muss ich den Erlös versteuern? Hier die Orientierung und wie e.artis Ihnen den Rest abnimmt.
Muss ich den Verkauf versteuern?
Der private Verkauf von Kunst kann steuerfrei sein. Es gibt Freigrenzen und eine Mindesthaltedauer, die sich auf die steuerliche Veranlagung auswirkt, wie bei anderen Wertgegenständen auch. Es lohnt sich Ihren Steuerberater auf Ihren konkreten Fall anzusprechen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
In aller Regel nein. Wer gelegentlich eigene Werke aus Privatbesitz verkauft, handelt privat — nicht gewerblich. Gewerblich wird es erst, wenn jemand regelmäßig und mit Wiederverkaufsabsicht kauft und verkauft. Für den einmaligen oder gelegentlichen Verkauf Ihrer eigenen Kunst brauchen Sie kein Gewerbe.
Achtung für alle die ein Gewerbe mit Kunsthandel haben: In diesem Fall ist die Trennung zu privat nicht so einfach und muss im Zweifel belegt werden. Fragen Sie für eine genaue Bewertung Ihres Status bitte Ihren Steuerberater.
Was e.artis für Sie übernimmt:
Marktgerechte Einschätzung, kostenlos.
Sie erfahren, was Ihr Werk realistisch bringt, bevor Sie sich zu einem Verkauf entscheiden.
Marktpreis statt Ankaufsabschlag
Wir kaufen nicht an, sondern verkaufen für Sie. Ein Ankäufer verdient am niedrigen Einkauf — bei uns bestimmt der Markt den Preis, und ohne Käuferaufgeld fließt das volle Gebot in Ihren Verkaufspreis.
Komplette Abwicklung
Bewertung, Fotos, Beschreibung, Versicherung, Versand — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Seriös und etabliert
Erfahrung seit 2009, Echtheitsprüfung, Käuferschutz. Die Provision fällt nur bei erfolgreichem Verkauf an.
Senden Sie uns Fotos Ihrer Werke. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung und eine klare Auskunft zu Ihren Fragen.
FAQs
Die Angaben zu Gewerbe und Steuer sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.